Umsetzung der Normenreihe DIN EN 1504

in Dokumente, Veröffentlichungen

Ziel der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes und die Gewährleistung eines freien Warenverkehrs, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhöhen.
Zu diesem Zweck hat die EU drei Instrumente entwickelt:

  • die gegenseitige Anerkennung von technischen Vorschriften der Mitgliedstaaten,
  • die Vermeidung neuer Handelshemmnisse durch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Entwürfe neuer technischer Vorschriften der Kommission zu melden,
  • die Harmonisierung technischer Vorschriften.

Die Harmonisierung im Baubereich beruht auf der Bauproduktenrichtlinie (BPR). Nach der BPR dürfen Bauprodukte nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie brauchbar sind, d.h. solche Merkmale aufweisen, dass das Bauwerk, in das sie eingebaut werden sollen, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann. In Deutschland ist die Bauproduktenrichtlinie (BPR) im Hinblick auf das Inverkehrbringen durch das Bauproduktengesetz (BauPG) und im Hinblick auf die Verwendung durch die Landesbauordnungen (LBO) umgesetzt.

Nähere Einzelheiten der Normenreihe DIN EN 1504 finden Sie nachfolgend.

W. Hintzen