Sichtbetonflächen aus vertraglicher Sicht

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Die rechtliche Beurteilung von Sichtbetonflächen nimmt ihren Ausgangspunkt im Recht. Einschlägig ist das Werkvertragsrecht, an dem ggf. auch ein individuell ausgehandelter Vertrag anbindet. In dem Vertrag besteht die Möglichkeit besondere Anforderungen an die Qualität einer Leistung unter Gesichtpunkten der Funktionstauglichkeit oder auch unter ästhetischen Aspekten zu stellen.

§ 633 BGB nennt die Qualitätsanforderungen, die für oder gegen die Mangelfreiheit des Werkes sprechen.

In seiner Veröffentlichung „Sichtbetonflächen aus vertragsrechtlicher Sicht“ setzt sich Prof. Dr. Gerd Motzke (Vorsitzender Richter a. D. am Oberlandesgericht München – Bausenat Augsburg) ausführlich mit den vertragsrechtlichen Aspekten auseinander.

Die Veröffentlichung finden Sie in dem nachfolgenden PDF-Dokument zum Download.

Prof. Dr. Gerd Motzke