Der sachkundige Planer und seine Aufgaben

in Dokumente, Verantwortung, Verantwortung Planer

Der Betoninstandsetzungsmarkt beweist immer wieder, dass eine sachkundige und umfassende Planung von Betoninstandsetzungsarbeiten vielfach noch nicht zum Selbstverständnis so mancher Ingenieure/Architekten gehört, die solche Leistungen ausschreiben und vergeben. Dies ist um so unverständlicher, weil die Planungsnotwendigkeit ausnahmslos logisch ist und in einschlägigen Regelwerken bereits seit 1990 gefordert wird. Die Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen des DAfStb (Ausgabe Oktober 2001) hat die Planungsnotwendigkeit und die Planungsaufgabe nochmals präzisiert. Diese Richtlinie ist Teil der Bauregelliste, sie ist zwischenzeitlich in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt, sie verkörpert damit zu beachtendes Baurecht. Es reicht keinesfalls aus, eine Leistungsbeschreibung mit „Rezeptbuchcharakter“ (abgeschrieben von anderen Instandsetzungsaufträgen, alten Ausschreibungen oder auf CD gekauft) auf den Markt zu geben, der keine zielorientierte Bauwerks- / Bauteiluntersuchung vorausgegangen ist. Immer häufiger anzutreffende Streitigkeiten vor Gericht belegen zweifelsfrei die hohe Verantwortung des Planers für das Gelingen einer Betoninstandsetzung und die Einhaltung der bereits im Vorfeld der Ausführung genannten Instandsetzungskosten. Der sachkundige Planer ist die Schlüsselfigur für den Erfolg einer Betoninstand-setzungsmaßnahme, nicht nur wegen seiner Planungsleistung und der auf-traggeberseitigen Bauüberwachung, sondern auch, weil er für die Auswahl der geeigneten Unternehmen zur Betoninstandsetzungsausführung verant-wortlich ist (nicht jedes Betoninstandsetzungsunternehmen ist für jede Art von Betoninstandsetzungsleistungen geeignet).

Mit den Aufgaben und der Verantwortung des sachkundigen Planers befasst sich die nachfolgende Veröffentlichung von Dipl.-Ing. Heinz Dieter Dickhaut, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. (PDF)

Heinz Dieter Dickhaut