Struktur des öffentlichen Baurechts in Deutschland

in Baurecht, Dokumente

Im objektiven Sinne ist Baurecht als die Gesamtheit der Vorschriften, die das Bauen betreffen, zu verstehen. Sie sind in der Regel öffentlich-rechtlicher können aber auch privatrechtlicher Natur sein.

Zum öffentlichen Baurecht gehören vor allem das durch Landesgesetze geregelte Bauordnungs- und Bauaufsichtsrecht sowie das bundesgesetzlich im Baugesetzbuch normierte Bauplanungsrecht, die Bauleitplanung.

Im folgenden Beitrag gibt Dipl.-Ing. Peter Köpcke einen Überblick über die Regelungen des öffentlichen Baurechts.

Peter Köpcke