Struktur des öffentlichen Baurechts in Deutschland
Im objektiven Sinne ist Baurecht als die Gesamtheit der Vorschriften, die das Bauen betreffen, zu verstehen. Sie sind in der Regel öffentlich-rechtlicher können aber auch privatrechtlicher Natur sein.
Zum öffentlichen Baurecht gehören vor allem das durch Landesgesetze geregelte Bauordnungs- und Bauaufsichtsrecht sowie das bundesgesetzlich im Baugesetzbuch normierte Bauplanungsrecht, die Bauleitplanung.
Im folgenden Beitrag gibt Dipl.-Ing. Peter Köpcke einen Überblick über die Regelungen des öffentlichen Baurechts.
Peter Köpcke