Allgemein anerkannten Regeln der Technik: Definition und deren Bedeutung für die Betoninstandsetzung
Anlässlich der Informationsveranstaltung der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Hamburg, Mecklenburg Vorpommern e.V. „Normen und Regelwerke für die Betoninstandsetzung“ im November 2009 referierte Rechtsanwalt Dietmar Lampe über das o.g. Thema. In seinen Ausführungen leitete D. Lampe aus der Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ deren heutige vertragsrechtliche Bedeutung (BGB, VOB, Strafrecht) ab. Des weiteren erläuterte er die (vertrags-)rechtliche Relevanz von Technischen Baubestimmungen und DIN-Normen. Die Vorstellung von diesbezüglichen Grund-satzurteilen rundeten seine Ausführungen ab.
Einzelheiten sind der nachfolgenden Veröffentlichung zu entnehmen.
Dietmar Lampe